Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Zuwendungen gemäß Pkt. II. 1 (Sockelbetrag, Betriebskosten, Übungsleiter) bzw. 2.1. (Fahrten und Ferienfreizeiten für Kinder) der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Zella-Mehlis ist der 31.01.2025!
Vereine, Verbände, Kirchgemeinden und sonstige Träger der freien Wohlfahrtspflege merken sich bitte den 15.01.2025 vor!
Ansprechpartner im Fachbereich Soziales, Sport und Freizeit für Kultur- und Sportvereine ist:
Fachdienst Sport, Kultur und Freizeit
Frau Diana Kummer,
Tel.: 03682/852-502 bzw.
E-Mail kummer@zella-mehlis.de
Die Antragsformulare sowie die Vereinsförderrichtlinien können auf der Webseite unter dem Button
https://zella-mehlis.de/freizeit/engagiert/vereine
heruntergeladen werden.
Für Träger der freien Wohlfahrtspflege/ Kirchgemeinden gilt die entsprechende Förderrichtlinie. Hier ist ein formloser Antrag mit Angaben zum Förderzweck und der Finanzierung ausreichend. Ihre Ansprechpartnerin für die Antragsbearbeitung ist:
Fachdienst Jugend, Familie und Senioren
Frau Katrin Kühhirt,
Tel.: 03682/ 852-505 bzw.
E-Mail: kuehhirt@zella-mehlis.de
Postanschrift für Ihre Anträge:
Stadtverwaltung Zella-Mehlis
FB Soziales, Sport und Freizeit
Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Ebenso stehen Ihnen die benannten Mitarbeiterinnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Anträge die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Vergabe der Zuschüsse für das Jahr 2025 nicht berücksichtigt werden.