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Stadt Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Nichtamtliche Mitteilungen
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Nichtamtliche Mitteilungen

- Beantragung der Zuschüsse für das Jahr 2025 nicht vergessen! -

Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Zuwendungen gemäß Pkt. II. 1 (Sockelbetrag, Betriebskosten, Übungsleiter) bzw. 2.1. (Fahrten und Ferienfreizeiten für Kinder) der Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Zella-Mehlis ist der 31.01.2025!

Vereine, Verbände, Kirchgemeinden und sonstige Träger der freien Wohlfahrtspflege merken sich bitte den 15.01.2025 vor!

Ansprechpartner im Fachbereich Soziales, Sport und Freizeit für Kultur- und Sportvereine ist:

Fachdienst Sport, Kultur und Freizeit

Frau Diana Kummer,

Tel.: 03682/852-502 bzw.

E-Mail kummer@zella-mehlis.de

Die Antragsformulare sowie die Vereinsförderrichtlinien können auf der Webseite unter dem Button

https://zella-mehlis.de/freizeit/engagiert/vereine

heruntergeladen werden.

Für Träger der freien Wohlfahrtspflege/ Kirchgemeinden gilt die entsprechende Förderrichtlinie. Hier ist ein formloser Antrag mit Angaben zum Förderzweck und der Finanzierung ausreichend. Ihre Ansprechpartnerin für die Antragsbearbeitung ist:

Fachdienst Jugend, Familie und Senioren

Frau Katrin Kühhirt,

Tel.: 03682/ 852-505 bzw.

E-Mail: kuehhirt@zella-mehlis.de

Postanschrift für Ihre Anträge:

Stadtverwaltung Zella-Mehlis

FB Soziales, Sport und Freizeit

Rathausstraße 4

98544 Zella-Mehlis

Ebenso stehen Ihnen die benannten Mitarbeiterinnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Anträge die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Vergabe der Zuschüsse für das Jahr 2025 nicht berücksichtigt werden.