I. Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025
Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Zella-Mehlis vom 16.11.2020 beträgt der Steuersatz für jeden Hund 80 Euro.
Dieser Steuersatz gilt auch für das Kalenderjahr 2025. Gegenüber allen Hundehaltern, die bereits für das Kalenderjahr 2024 zur Hundesteuer veranlagt wurden und die Hundesteuer nicht bis zum Jahresende 2024 abgemeldet haben, wird für das Jahr 2025 auf die Erteilung eines Hundesteuerbescheides verzichtet und die Steuer durch diese öffentliche Bekanntgabe mittels Allgemeinverfügung festgesetzt. Die Steuer wird zum 1. Juli 2025 mit dem Gesamtbetrag fällig und ist auf ein Konto der Stadtverwaltung Zella-Mehlis zu überweisen.
Soweit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird die Fälligkeit eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis einzulegen.
Hinweise
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Zella-Mehlis, den 12.12.2024
Torsten Widder
Bürgermeister — Siegel