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Stadt Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Nichtamtliche Mitteilungen
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Neue Hinweisschilder am Wertstoffhof und an der Grünschnittdeponie

Weil es immer wieder dazu kommt, dass Gartenbesitzer aus Nachbarkommunen ihren Grünschnitt am Wertstoffhof Zella-Mehlis beziehungsweise an der Grünschnittdeponie im Ortsteil Benshausen abgeben wollen, weisen neuerdings diese Schilder darauf hin, dass das nicht zulässig ist.

„Prinzipiell ist die Abgabe von Grünschnitt nur denjenigen Zella-Mehliser Bürgern gestattet, die ihrer Abfallgebührenpflicht gegenüber dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen nachkommen“, erläutert Baubetriebshofleiter Holger Hahn. Auch die Abgabe von gewerblichem Grünschnitt ist nicht zulässig. „Wir müssen das streng kontrollieren, weil die Stadt sonst die Mehrkosten für die Entsorgung zu tragen hat. Die Bürger sollten sich bei der Anlieferung ausweisen können.“ Hintergrund: Die Stadt Zella-Mehlis nimmt an den beiden Standorten Heinrich-Ehrhardt-Straße (Wertstoffhof) und Aschenhofstraße (Grünschnittdeponie) den Grünschnitt im Auftrag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entgegen, der ihn entsorgt. Dafür steht jährlich ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung, dass sich an der Zahl der Bürger bemisst, die an das hiesige Abfallsystem angeschlossen sind.