Titel Logo
Stadt Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen berufen werden können,

liegt in der Zeit

vom 19.06.2023 bis 25.06.2023

während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Zella-Mehlis:

Dienstag

10.00 - 12.00 Uhr und

14.00 - 18.00 Uhr,

Mittwoch, Donnerstag

10.00 - 12.00 Uhr und

14.00 - 16.00 Uhr,

Freitag

10.00 - 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Zella-Mehlis, Zimmer 110,

Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis

zu jedermanns Einsicht auf (vgl. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Zella-Mehlis, 05.06.2023

Im Auftrag

Wirth

Leiterin Fachbereich Zentrale Steuerung, Organisation

Stadtverwaltung Zella-Mehlis