Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen berufen werden können,
liegt in der Zeit
vom 19.06.2023 bis 25.06.2023
während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Zella-Mehlis:
| Dienstag | 10.00 - 12.00 Uhr und |
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| 14.00 - 18.00 Uhr, |
| Mittwoch, Donnerstag | 10.00 - 12.00 Uhr und |
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| 14.00 - 16.00 Uhr, |
| Freitag | 10.00 - 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Zella-Mehlis, Zimmer 110,
Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis
zu jedermanns Einsicht auf (vgl. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Zella-Mehlis, 05.06.2023
Im Auftrag
Wirth
Leiterin Fachbereich Zentrale Steuerung, Organisation
Stadtverwaltung Zella-Mehlis