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Stadt Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen in Zella-Mehlis

Der Wahlausschuss der Stadt Zella-Mehlis hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 wie folgt festgestellt:

Wahl des Bürgermeisters:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber:

Kennwort, Vor- und Nachname:

WIDDER - Torsten Widder

Somit ist Herr Torsten Widder zum Bürgermeister gewählt.

Wahl der Stadtratsmitglieder:

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG gewählt worden:

Wahl des Ortsteilbürgermeisters:

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf folgenden Bewerber:

Kennwort, Vor- und Nachname:

KOHL, Matthias Kohl

Somit ist Herr Matthias Kohl zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

Wahl der Ortsteilratsmitglieder:

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen,

Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Zella-Mehlis, 03.06.2024

Wirth

Wahlleiterin