Az.: K 5/23 — Suhl, 02.05.2024
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Donnerstag, 01.08.2024 | 10:00 Uhr | 127/28-, Sitzungs- saal | Amtsgericht Suhl, Hölderlinstralle 1, 98527 Suhl |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zella-Mehlis
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m2 | Blatt |
| Zella-Mehlis | ---, 1891 | Gebäude- und Freifläche | Hauptstraße 12, 98544 Zella-Mehlis | 238 | 2691 BV1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Garagenanbau, Wohnfläche ca. 135,00 qm
Verkehrswert: 68.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 02.08.2023.
Aufforderung
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.