Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. 2003, 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47) hat der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis in der Sitzung am 17.03.2026 die folgende Änderungssatzung beschlossen.
§ 17 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
§ 17
Entschädigungen
(1) 1Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 130 € sowie ein Sitzungsgeld von 20 € für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. 2Mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.
1Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Stadt Zella-Mehlis Siegel
Zella-Mehlis, 16.07.2026
i.V. Bader
2. Beigeordneter des Bürgermeisters
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.