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Stadt Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Nichtamtliche Mitteilungen
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Neue Benutzungsordnung und Gebührensatzung tritt in Kraft!

Die vom Stadtrat im Juli beschlossenen Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung sind ab sofort in der Stadt- und Kreisbibliothek geltend.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Jahresgebühr befreit. Die jahresgebühr für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhöht sich auf 12,00 €; Schüler und Studenten zahlen 6,00 €. Eine Partnerkarte für zwei in einem Haushalt lebende Personen kostet 18,00 € pro Jahr.

Vorbestellungen für Medien aller Art sind kostenfrei, desweitern sind alle Medien zweimal verlängerbar, sofern keine Vorbestellung vorliegt.

Die Berechnung der Versäumnisgebühr endet für alle Mediengruppen beim doppelten Anschaffungspreis.