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Stadt Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Mitteilungen
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Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Informationsgesetz vom 16. Dezember 2008; zuletzt geändert am 18.12.2018 (GVBl. S.731, 760)

nach dem Thüringer Vermessungs- und Informationsgesetz vom 16. Dezember 2008; zuletzt geändert am 18.12.2018 (GVBl. S. 731, 760)

Ankündigung eines Anhörungstermins

Gemeinde:

Zella-Mehlis

Gemarkung:

Benshausen

Flur:

7

Flurstück:

341/1 - Eigentümer lt. Grundbuch:

Gerd Anschütz (1937 - 2015)

Im Juli 2023 führte mein Büro eine Liegenschaftsvermessung (Zerlegung) in Benshausen durch. Betroffen von dieser Zerlegung ist auch der Eigentümer des oben näher bezeichneten Flurstücks. Es wurden an seinem Flurstück zwei fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt

Das Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet.

Zuvor haben die Eigentümer (Erben) die Möglichkeit, sich zu diesem Ergebnis zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am Dienstag, 22.08.2023 um 07.30 Uhr statt. Treffpunkt ist an der Schulstraße 10.

Es ist den Eigentümern freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschrift inklusive Skizze) wird den Eigentümern unabhängig von ihrer Teilnahme am Anhörungstermin durch Offenlegung bekanntgegeben.

Diese Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 23.08.-23.09.2023 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag - Freitag) und von 08:00 bis 17:30 (Donnerstag) in den Räumen des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Dipl.-Ing. Uwe Eberhard

Apothekergasse 7

98646 Hildburghausen

eingesehen werden. Ebenfalls einsehbar ist das Ergebnis unter https://www.hildburghausen-vermessung.de/oeffentliche-bekanntmachung.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. U. Eberhard, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Apothekergasse 7 in 98646 Hildburghausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03685/40510, per Fax unter 03685/405111 oder per mail über info@KatVermbuero-Eberhard.de.

gez. Dipl.-Ing. U. Eberhard

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur