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Stadt Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Mitteilungen
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Zella-Mehlis (BiBGebS)

Satzung der Stadt Zella-Mehlis

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Zella-Mehlis (BiBGebS)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBI. S.127), hat der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis in der Sitzung vom 27.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

(1) Für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek werden Gebühren gemäß dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Die Benutzungsgebühr ist in Form einer Jahres- oder Wochengebühr zu entrichten. Der Benutzungsanspruch für die Jahresgebühr entsteht mit dem Tag der Entrichtung der Gebühr und endet am gleichen Kalendertag des Folgejahres. Der Benutzungsanspruch für die Wochengebühr entsteht mit dem Tag der Entrichtung der Gebühr und endet am gleichen Tag der folgenden Woche. Für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Bibliothek kann neben der Jahres- oder Wochengebühr eine zusätzliche Benutzungsgebühr erhoben werden.

(3) Für die in Zusammenhang mit der Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek erbrachten Verwaltungsleistungen findet die Verwaltungskostensatzung der Stadt Zella-Mehlis in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

(4) Gebührenschuldner ist, wer

a)

die Medienangebote und / oder Dienstleistungen der Stadt- und Kreisbibliothek aktiv nutzt,

b)

eine Benutzerkarte / Benutzernummer für die Stadt- und Kreisbibliothek erwirbt,

c)

die Aktivierung der Benutzerkarte / Benutzernummer verlängern lässt,

d)

zusatzgebührenpflichtige Leistungen der Bibliothek in Anspruch nimmt.

(5) Bei Minderjährigen und juristischen Personen ist Gebührenschuldner der gesetzliche Vertreter.

(6) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 2

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenpflicht entsteht

a)

mit dem Erwerb einer Benutzerkarte / Benutzernummer

b)

der Verlängerung der Laufzeit der Benutzerkarte / Benutzernummer

c)

der Inanspruchnahme von zusatzgebührenpflichtigen Leistungen der Bibliothek.

(2) Jede Gebühr wird mit ihrem Entstehen fällig.

(3) Jede Gebühr ist mit Fällig werden in bar oder unbar in der Stadt- und Kreisbibliothek Zella-Mehlis zu entrichten.

Ausgenommen davon ist die ausschließliche Nutzung der digitalen Bibliothek zum Download. Dafür ist die Überweisung an die Stadtkasse im Voraus erforderlich. Nach Zahlungseingang wird die Benutzernummer freigeschaltet.

§ 3

Gebührenermäßigungen, Gebührenbefreiungen

(1) Die Jahresbenutzungsgebühr wird entsprechend der Anlage zur Gebührensatzung ermäßigt für:

a)

Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gegen Vorlage eine aktuellen Ausbildungsnachweises,

b)

Angehörige, die in einem Haushalt leben

(2) Die Gebühr für Leihfristüberschreitungen wird für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr entsprechend der Anlage zur Gebührensatzung ermäßigt.

(3) Von der Entrichtung einer Benutzungsgebühr sind befreit:

a)

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

b)

Urlauber mit Gästekarte

c)

Kindereinrichtungen, Schulen, Senioreneinrichtungen, Gemeindebibliotheken und Kooperationspartner.

§ 4

Sprachform, Inkrafttreten

(1) Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Personen aller Geschlechter in der jeweils angepassten Sprachform.

(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 28.02.2005 außer Kraft.

Stadt Zella-Mehlis

Zella-Mehlis, den 07.08.2023

Rossel  —  Siegel

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Anlage

Gebührenverzeichnis

1.

Jahresbenutzungsgebühr

1.1

Bibliotheksbenutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

gebührenfrei

1.2

Bibliotheksbenutzer nach dem vollendeten 18. Lebensjahr

12,00 €

1.3

Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18. Lebensjahr mit Ausbildungsnachweis

6,00 €

1.4

Zwei Angehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt leben

18,00 €

1.5

Online-Benutzer (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)

12,00 €

2.

Wochenbenutzungsgebühr

1,00 €

3.

Benutzerkarte

3.1

Erstausstellung

1,00 €

3.2

Ersatzbenutzerkarte bei Beschädigung oder Verlust

2,00 €

4.

Gebühren für Leihfristüberschreitung von Büchern, Medienkombinationen, Zeitschriften, Tonträgern pro Medium und angefangene Woche

4.1

Benutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

0,50 €

4.2

Benutzer ab vollendeten 18. Lebensjahr

1,00 €

Die Berechnung endet beim doppelten Anschaffungspreis der einzelnen Medien.

5.

Gebühren für Leihfristüberschreitung von digitalen Medienträgern, Spielen, (Gesellschafts- und Konsolenspielen) DVDs, Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge pro Medium ab dem 2. überfälligen Kalendertag pro Tag

5.1

Benutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

1,00 €

5.2

Benutzer ab vollendetem 18. Lebensjahr

1,00 €

Die Berechnung endet beim doppelten Anschaffungspreis der einzelnen Medien.

6.

verschmutzte Medien pro Medieneinheit

1,00 €

7.

Leihverkehr

7.1

Fernleihbestellungen pro Bestellung

1,00 €

Zusätzlich sind sämtliche Auslagen für Verpackung und Versand zu erstatten.

8.

Kopien bzw. Internetausdrucke pro Blatt DIN A 4

8.1

Schwarz-Weiß-Druck

0,50 €

8.2

Schwarz-Weiß-Kopien

0,50 €

8.3

Farbdruck

1,00 €

8.4

Farbkopien

1,00 €

9.

Schulungen zu Recherche, Informations- und Medienkompetenz und digitalen Endgeräten

9.1

mit aktiver Benutzerkarte

kostenfrei

9.2

ohne Benutzerkarte

5,00 €