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Stadt Anzeiger
Ausgabe 18/2026
Amtliche Mitteilungen
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Vollzug der Gewerbeordnung (GewO), § 55a Abs. 2 GewO Befreiung von dem Erfordernis der Reisegewerbekartenpflicht für das Stadtfest Zella-Mehlis vom 11.09 bis 13.09.2026

Auf der Grundlage des § 55a Abs. 2 GewO erlässt die Stadtverwaltung Zella-Mehlis als untere Gewerbebehörde gemäß § 1 Zuständigkeits- und Ermächtigungsverordnung auf dem Gebiet des Gewerberechts vom 09.01.1992 (GVBl. S. 45), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2023 (GVBl. S. 371, 373) folgende Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung

1.

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken anlässlich des Stadtfests Zella-Mehlis vom 11. bis 13. September 2026 werden die Standbetreiber sowohl von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte als auch von der Ausnahmebewilligung zum Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken entbunden.

2.

Unter die in Nr. 1 genannte Ausnahme fallen alle die Standbetreiber, welche einen gültigen Vertrag mit der Stadtverwaltung Zella-Mehlis für diese genannte Veranstaltung besitzen und gemäß diesem Vertrag berechtigt sind, alkoholische Getränke auszuschenken.

3.

Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der obenstehenden Veranstaltung.

Zella-Mehlis, 04.08.2026

Widder

Bürgermeister Siegel