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Stadt Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Zella-Mehlis, Gemarkung Zella-Mehlis, Flurstück 4151

wurde eine

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Grenzwiederherstellung

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Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 10.2.23 bis 10.3.23 in der Zeit

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Suhl, 28.1.23

gez. Pfeufer