Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Stadt Zella-Mehlis folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 26.044.700.00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 6.583.600,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 270 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beträgt 1,0 vom Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes.
§ 7
Es gilt der von dem Stadtrat am 20. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Zella-Mehlis, 16.01.2023
Stadt Zella-Mehlis
Richard Rossel
Bürgermeister — - Siegel -