Titel Logo
Stadt Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung Stadt Zella-Mehlis

Haushaltssatzung

der Stadt Zella-Mehlis (Landkreis Schmalkalden-Meiningen)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Stadt Zella-Mehlis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

26.044.700.00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

6.583.600,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

270 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beträgt 1,0 vom Hundert der Ausgaben des Gesamthaushaltes.

§ 7

Es gilt der von dem Stadtrat am 20. Dezember 2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Zella-Mehlis, 16.01.2023

Stadt Zella-Mehlis

Richard Rossel

Bürgermeister — - Siegel -