Im Jahr 2025 wird der Mikrozensus im gesamten Bundesgebiet als „kleine Volkszählung“ durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt und für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich.
Der Mikrozensus ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, mit der grundlegende Daten über die Struktur der Bevölkerung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Art der Erwerbsbeteiligung ermittelt werden. Er hat sich als amtliche Repräsentativstatistik in den alten Bundesländern seit 1957 bewährt und wird seit dem Jahr 1991 auch in den neuen Bundesländern erfolgreich durchgeführt.
Insgesamt wird rund ein Prozent aller Haushalte stellvertretend für die gesamte Bevölkerung über das Jahr verteilt befragt. In Thüringen sind das jährlich rund 13 500 Haushalte. Sie werden nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt.
Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke sowie nach dem Thüringer Statistikgesetz bei allen repräsentativ ausgewählten Adressen. Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).
Das Thüringer Landesamt für Statistik informiert, dass auch Haushalte aus Zella-Mehlis zu der oben genannten Statistik befragt werden. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren.
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.
Weitere Informationen sowie ein Faltblatt zum Mikrozensus gibt es im Internet: https://www.statistik.thueringen.de.