Immer wieder kommt es vor, dass es im Umfeld von Sitzgelegenheiten und Parkbänken nicht besonders einladend aussieht. Kippenstummel, festgetretener Kaugummi und achtlos weggeworfener Müll verunstalten das Stadtbild. Das Team des Stadtservices ist dann immer im Einsatz, um alles wieder herzurichten.
Der Fachbereich Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit macht darauf aufmerksam, dass es zu solcherlei Unrat auch gesetzliche Regelungen gibt.
Laut der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) Paragraf 3, Abs. 1 d) ist es verboten: Straßen und öffentliche Anlagen durch Abfälle, auch unbedeutender Art (unter anderem Zigarettenkippen, Kaugummis, Taschentücher, Obst- und Lebensmittelreste) zu verunreinigen.
Die ist nach Paragraf 19 der OVO eine Ordnungswidrigkeit.