Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271 vom 12.10.2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab dem 01.01.2024 können dann für alle Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Diese sind dann 6 Jahre gültig.
Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich auf 22,80 Euro, die Lieferzeiten betragen ca. 3 Wochen.
Die Kosten für den Reisepass belaufen sich auf 37,50 Euro, die Lieferzeiten betragen ca. 4 bis 5 Wochen.
Zum 1. Januar 2024 steigen die Gebühren für einen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren von 60 Euro auf 70 Euro.
Die Gebühren für Antragsteller unter 24 Jahren (37,50 Euro) bleiben davon unberührt.