Die Stadt Zella-Mehlis informiert hiermit, dass der überarbeitete Lärmaktionsplan der 4. Stufe im Entwurf zur öffentlichen Auslegung bereitliegt. Der Lärmaktionsplan dient der Bewertung der Lärmsituation in Zella-Mehlis. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Plan während der Auslegungsfrist einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Auslegungszeitraum / Ort der Auslegung:
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus einem Erläuterungsteil sowie den Lärmkarten im Maßstab 1:10.000, wird gemäß Artikel 8 Absatz 7 der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG im Zeitraum vom 02.12.2024 bis einschließlich 30.12.2024 in der
| Stadtverwaltung Zella-Mehlis |
| Fachdienst Stadtentwicklung und Bau / Zimmer 216 |
| Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis |
| während regelmäßigen Öffnungszeiten: | |
| Montag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 10:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.