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Stadt Anzeiger
Ausgabe 25/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Wichtige Informationen an alle Grundstückseigentümer über den Umgang mit der Grundsteuer für das Jahr 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit den bisher geregelten Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstößt. Die derzeitige Bewertung beruht auf Grundstückswerten von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) und spiegelt damit die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes nicht wieder.

Aufgrund dessen hat der Bundesgesetzgeber im § 266 Bewertungsgesetz geregelt, dass die Einheitswerte, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und Grundsteuerbescheide, die vor dem 01. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

Das bedeutet, dass für den Eigentümer auf dieser Rechtsgrundlage keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.

Was bedeutet das für den Steuerzahler?

Das Finanzamt hat für eine Vielzahl an Eigentümern bereits Grundsteuermessbescheide erstellt und diese an die Eigentümer versandt.

Die Stadt Zella-Mehlis erstellt auf Basis dieser Messbescheide die Grundsteuerbescheide für die Pflichtigen.

Die Bescheide gehen den Eigentümern im Laufe des ersten Quartals des Jahres 2025 zu.

Der Fachbereich Finanzen weist deshalb darauf hin, dass erst nach Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides durch die Stadt Zella-Mehlis die Grundsteuer zu den auf dem Bescheid angegebenen Fälligkeiten gezahlt werden darf.

Bitte löschen Sie deshalb Ihre Daueraufträge, damit keine Zahlungen getätigt werden, die auf einer nicht mehr aktuellen Rechtsgrundlage beruhen.

Für die Steuerpflichtigen, die der Stadt Zella-Mehlis ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Grundsteuer erteilt haben, gilt dieses weiter.

Da die Grundsteuer im Jahr 2025 nicht zu den bekannten Fälligkeiten beginnend am 15.02. eingezogen werden kann, wird die Steuer erst zu den auf dem neuen Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeiten eingezogen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline 0 36 82/8 52-2 02, welche von Dienstag - Freitag zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung zu erreichen ist.