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Stadt Anzeiger
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Zella-Mehlis

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

- Korrektur der Bekanntmachung vom 22.01.2025 -

Die Bekanntmachung vom 22.01.2025 wird unter Punkt 5 wie folgt geändert:

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadt Zella-Mehlis mündlich, schriftlich oder elektronisch (jedoch nicht telefonisch) beantragt werden.

Zella-Mehlis, den 27.01.2025

Widder

Bürgermeister

Hinweis an alle Wahlberechtigten:

Aufgrund der Änderung der Bundeswahlordnung wird das Briefwahlbüro im Rathaus folglich nur bis Freitag vor der Wahl (21.02.2025) 15.00 Uhr geöffnet sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich sein.