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Stadt Anzeiger
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung gem. § 122 Abs. 5 AO i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 ThürVwZVG i. V. m. § 17 Abs. 1 und 4 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Zella-Mehlis

Die Stadt Zella-Mehlis, vertreten durch den Bürgermeister, hat unter dem Kassenzeichen:

10-00005384-001-0001 an das

Einzelunternehmen des Herrn Ralf Kelber

letzte bekannte Zustellanschrift:

Talstraße 105, 98544 Zella-Mehlis

folgenden Gewerbesteuerbescheid erlassen:

Änderung der Abrechnung der Gewerbesteuer für die Veranlagungsjahre 2018, 2019 und 2020 vom 02.02.2023.

Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2018, 2019 und 2020 wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da die Zustellung unter der oben genannten Anschrift nicht möglich ist und der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden konnte und die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich war.

Der Gewerbesteuerbescheid kann während der Dienststunden von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden bei der

Stadtverwaltung Zella-Mehlis,

Fachbereich Finanzen, Fachdienst Kämmerei, Zimmer 202

Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis.

Das Schriftstück gilt nach Ablauf von zwei Wochen ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Zella-Mehlis als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis erhoben werden. Auch wenn Sie den Widerspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Steuern fristgemäß zahlen, es sei denn, dass die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt oder Stundung gewährt worden ist. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben wurde. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

Zella-Mehlis, 14.02.2023

Richard Rossel

Bürgermeister — -Siegel-