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Stadt Anzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Aufstellung der 11. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zella-Mehlis

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Aufstellung der 11. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zella-Mehlis

Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 folgenden Beschluss gefasst:

DS-Nummer: 2023/0003

Aufstellungsbeschluss

1.

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 11. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zella-Mehlis auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB innerhalb der in der Sach- und Rechtslage beschriebenen und im Übersichtsplan (Anlage) dargestellten städtebaulichen Bereiche des im Übrigen weiter geltenden wirksamen Flächennutzungsplanes soll eingeleitet werden.

2.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Landesentwicklungsprogramm (LEP Thüringen 2025), Regionalplan Südwestthüringen, Landschaftsplan Steinbach-Hallenberg sowie die wirksamen Teilflächennutzungspläne der Stadt Zella-Mehlis sowie der ehemaligen Gemeinde Benshausen. Aufgrund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Zella-Mehlis zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Erarbeitung des Umweltberichtes und Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden.

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Begründung

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar und soll als vorbereitender Bauleitplan für Gegenwart und Zukunft der Stadt Zella-Mehlis eine stabile städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Der FNP dient als vorbereitender Bauleitplan für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) als Grundlage, da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Unmittelbare rechtliche Wirkungen hat der Flächennutzungsplan nur gegenüber den Gemeinden und gegenüber den Ämtern und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind. Der FNP schafft kein allgemein verbindliches Baurecht und hat grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem bauwilligen Bürger.

Hinweis

Aufgrund des gefassten Beschlusses wird in den kommenden Monaten durch ein externes Planungsbüro ein Vorentwurf erarbeitet, welcher im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt wird. Über die Auslegung wird die Öffentlichkeit durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Zella-Mehlis (Stadtanzeiger) rechtzeitig informiert. Mit der öffentlichen Auslegung hat dann jedermann die Möglichkeit (während der Auslegungsdauer) zum Vorentwurf des FNP eine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis

Dieser Beschluss wurde wie folgt gefasst:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 24

anwesende Mitglieder des Stadtrates: 19

abgegebene Ja-Stimmen: 18

abgegebene Nein-Stimmen: 1

Stimmenthaltungen: 0

Nach § 38 ThürKO war/en Mitglieder des Stadtrates wegen persönlicher Beteiligung/Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Nein

Zella-Mehlis, den 09.02.2023

Rossel

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage

Übersichtsplan