Auszug bisher rechtskräftiger Flächennutzungsplan der Stadt Zella-Mehlis mit Darstellung des Bereiches der Berichtigung
Auszug des berichtigten Flächennutzungsplans der Stadt Zella-Mehlis mit Darstellung des Bereiches der Berichtigung
Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 (Beschluss-Nr. 2024/0105) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB den Bebauungsplan „Sondergebiet Discounter an der A71“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist nach Ausfertigung durch den Bürgermeister mit der öffentlichen Bekanntmachung am 08.03.2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan funktionslos geworden und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Lage und die Abgrenzung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes (11. Änderung) ergeben sich aus dem beigelegten Auszug aus dem Flächennutzungsplan (siehe Anlage; Abbildung 1 und 2).
Die bisherige Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ statt Sondergebiet „Handel“ gewerbliche Baufläche dar (siehe Anlage; Abbildung 1).
Diese Darstellung wird aufgrund des im beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Zuge einer Berichtigung (11. Änderung) in Sondergebiet „Handel“ geändert (siehe Anlage; Abbildung 2).
Der Flächennutzungsplan wird hiermit in seiner berichtigten Fassung bekannt gemacht. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zella-Mehlis (11. Änderung) wirksam.
Jedermann kann den berichtigten Flächennutzungsplan der Stadt Zella-Mehlis (11. Änderung) im Fachdienst Stadtentwicklung und Bau der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis, während der Öffnungszeiten:
| Montag | nach Vereinbarung |
| Dienstag | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Zella-Mehlis geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Anlage:
Zella-Mehlis, den 24.02.2025
Torsten Widder
Bürgermeister — -Siegel-