Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis
Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2024 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 2024/0012), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 gebilligt. | |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. | |
| 3. | Der Bebauungsplan „Sondergebiet Discounter an der A71“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst werden. | |
| 4. | Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB | |
| vom 02.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 in der | |
| Stadtverwaltung Zella-Mehlis Fachdienst Stadtentwicklung und Bau / Zimmer 210 Rathausstraße 4 98544 Zella-Mehlis | |
| während der Öffnungszeiten: | |
| Montag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 bis 12:00 Uhr |
| zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. | |
| Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. | |
| 5. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen. | |
| 6. | Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Zella-Mehlis eingesehen werden. | |
Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
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Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auf der folgenden Internetseite der Stadt Zella-Mehlis eingesehen werden:
Anlage:
Zella-Mehlis, den 13.03.2024
Rossel
Bürgermeister — -Siegel-