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Stadt Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis

Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2024 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nr. 2024/0012), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis nach § 3 Abs. 2 BauGB

1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Discounter an der A71“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst werden.

4.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Discounter an der A71“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 02.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 in der

Stadtverwaltung Zella-Mehlis

Fachdienst Stadtentwicklung und Bau / Zimmer 210

Rathausstraße 4

98544 Zella-Mehlis

während der Öffnungszeiten:

Montag

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von 10:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

6.

Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Zella-Mehlis eingesehen werden.

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

*****

Die Unterlagen (Bebauungsplan und Begründung) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der öffentlichen Auslegung auf der folgenden Internetseite der Stadt Zella-Mehlis eingesehen werden:

https://zella-mehlis.de/buergerservice/planen-und-bauen/stadtentwicklung-stadtplanung/amtliche-bekanntmachungen-und-buergerbeteiligung

Anlage:

Zella-Mehlis, den 13.03.2024

Rossel

Bürgermeister  —  -Siegel-