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Stadt Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Nichtamtliche Mitteilungen
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Nichtamtliche Mitteilungen

Die Stadt Zella-Mehlis setzt ein Logo in unterschiedlichen Varianten für ihren Außenauftritt ein. Das Wappen wird weiterhin in bestimmten hoheitlichen Aufgabenstellungen verwendet. Die Gestattung der Nutzung des Wappens ist nicht Gegenstand dieser Grundsätze und bleibt individuellen Einzelfallregelungen vorbehalten.

Das Logo der Stadt Zella-Mehlis ist als Wort-Bild-Marke konzipiert. Durch die verschiedenen Darstellungsmöglichkeiten (bunt auf verschiedenen Hintergründen, einfarbige Logo-Versionen) ist es möglich, das Logo vielfältig zu nutzen, ohne den Wiedererkennungswert zu verlieren.

Für die Nutzung des Logos durch Dritte gelten folgende Grundsätze:

1.)

Das Stadt-Logo steht grundsätzlich Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen - insbesondere im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich -, die durch Verwendung des Stadt-Logos ihre Verbundenheit mit der Stadt Zella-Mehlis zum Ausdruck bringen wollen, kostenlos zur Nutzung zur Verfügung.

2.)

Die beabsichtigte Nutzung ist bei der Stadt Zella-Mehlis (Fachbereich Stadtmarketing und Tourismus) im Vorfeld anzuzeigen. Die Stadt Zella-Mehlis stellt die notwendigen Vorlagen in digitaler Form zur Verfügung. Änderungen und/oder Ergänzungen an der Gestaltung sind unzulässig.

3.)

Durch die Nutzung des Stadt-Logos darf kein Anschein eines amtlichen oder offiziellen Charakters entstehen.

4.)

Das Stadt-Logo darf nicht zentrales Gestaltungselement sein.

5.)

Das Stadt-Logo darf nicht für Wahlwerbung, irreführende Werbung und insbesondere nicht im Zusammenhang mit Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, pornografischen, rechts- oder linksextremistischen sowie nationalsozialistischen Darstellungen eingesetzt werden.

6.)

Die Nutzung des Stadt-Logos für ausschließlich kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.

7.)

Das Stadt-Logo darf nicht für politische Zwecke verwendet werden.

8.)

Bei finanzieller bzw. organisatorischer Unterstützung von Veranstaltungen/ Projekten/ Maßnahmen etc. durch die Stadt Zella-Mehlis, kann das Stadt-Logo in Flyern/ Plakaten bzw. Werbemedien verwendet werden.

9.)

Die Stadt Zella-Mehlis behält sich vor, die Nutzung jederzeit zu untersagen, wenn das Logo nicht bestimmungs- bzw. absprachegemäß verwendet wird. Ein durch eine notwendige Untersagung ggfs. entstehender Schaden wird von der Stadt Zella-Mehlis nicht übernommen.