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Stadt Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

von Landschaftspflegemaßnahmen im „Oberen Bärental“ bei Benshausen - Eigentümerauskunft

Betroffene Fläche: Gemarkung Benshausen - Flur 2 - Flurstück 83

Der Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V. beabsichtigt in den Sommermonaten 2023 im „Oberen Bärental“ westlich von Benshausen Pflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Die geplanten Maßnahmen umfassen eine einmalige insektenschonende Balkenmähermahd mit Beräumung des anfallenden Mahdguts. Diese Landschaftspflegemaßnahmen sind Teil des Projektes „Blüten- und insektenreiche Bergwiesen im Naturpark Thüringer Wald“ im Rahmen des Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen, finanziert durch den Freistaat Thüringen und aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) im Sonderrahmenplan Insektenschutz der Europäischen Union.

Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Pflegezustandes des „Oberes Bärentals“, insbesondere in Hinblick auf Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous). Um die Bedingungen für diesen und andere geschützte Tagfalterarten zu optimieren und den Bestand langfristig zu sichern, sollten die vorhandenen Offenlandbiotope des Landkreises Schmalkalden-Meiningen insektenschonend gepflegt werden.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist eine nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) geschützte Art und unterliegt damit europäischem Schutz. Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mitgliedstaaten zur Erhaltung der FFH-Arten und ihrer Lebensräume.

Gemäß § 65 Abs. 1 BNatSchG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Flurstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Von der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Da die Eigentümer des o.g. betroffenen Flurstücks nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Information der Betroffenen durch öffentliche Bekanntmachung.

Diese erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie den genannten Stellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise oder Einwände schriftlich mit.

Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen aufgrund der Durchführung der Pflegemaßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.

Die öffentliche Zustellung erfolgt hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Febraur 2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131, 133).

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Natur- und Immissionsschutz

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Ansprechpartner Herr Pohland

Telefon: +49 3693 485-8388

Landschaftspflegeverband Thüringer Wald e.V.

Rennsteigstraße 18

98673 Eisfeld OT Friedrichshöhe

Ansprechpartnerin Frau Ehmig

Tel.: 036704 80597

E-Mail: m.ehmig@lpv-thueringer-wald.de