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Stadt Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Entgeltordnung Freibaeder der Stadt Zella-Mehlis ab 2023

Entgeltordnung

für die Freibäder der Stadt Zella-Mehlis

Die Stadt Zella-Mehlis legt in Verbindung mit der Haus- und Badeordnung vom 15.03.2023 folgende Entgeltregelung fest:

§ 1

Entgeltpflicht

Für die Inanspruchnahme der Freibäder der Stadt Zella-Mehlis

Freibad „Einsiedel“, Schönauer Straße 80 a, 98544 Zella-Mehlis

Freibad „Friedrich-Ludwig-Jahn“, Aschenhofstraße 12 a, 98544 Zella-Mehlis im Ortsteil Benshausen

werden Benutzungsentgelte nach dieser Ordnung erhoben.

In allen Entgelten ist die zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer enthalten.

§ 2

Benutzungsentgelte

1. Einzeltickets

1.1 Erwachsene  — 5,00 €

1.2 Ermäßigt  — 2,50 €

1.3 Familie (Eltern/ Großeltern mit nachweislich

eigenen Kindern/ Enkeln)

2 Erw. + Kinder  — 14,00 €

Als Nachweis wird die Mehrkinderfamilienkarte berücksichtigt.

Erhältlich unter www.familienkarte-thueringen.de

1.4 Abendtarif Erwachsene  — 3,50 €

1.5 Abendtarif Ermäßigt  — 2,00 €

Das Ticket kann innerhalb der Freibadsaison, in der es erworben wurde, in beiden Freibädern eingelöst werden. Mit Verlassen des Freibades verliert das Ticket seine Gültigkeit.

2. Gruppentarif

2.1 Erwachsene  — 4,50 €

2.2 Ermäßigt  — 2,00 €

Als Gruppe gelten mindestens 6 Personen und ein Betreuer.

3. Punktekarten

3.1 10-Punkte-Karte Erwachsene  — 45,00 €

3.2 10-Punkte-Karte ermäßigt  — 20,00 €

Einmaliger Eintritt = 1 Punkt

Die Punkte-Karten können innerhalb der Freibadsaison, in der diese erworben wurden, in beiden Freibädern eingelöst werden.

4. Monatskarten

4.1 Erwachsene  — 50,00 €

4.2 Ermäßigt  — 30,00 €

4.3 Abendtarif Erwachsene —  35,00 €

4.4 Abendtarif ermäßigt —  20,00 €

Die Monatskarte ist personengebunden und kann innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum in beiden Freibädern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

5. Saisonkarten

5.1 Erwachsene  — 100,00 €

5.2 Ermäßigt —  60,00 €

5.3 Abendtarif Erwachsene —  70,00 €

5.4 Abendtarif ermäßigt  — 40,00 €

Die Saisonkarte ist personengebunden und kann innerhalb der Freibadsaison in beiden Freibädern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

6. Sonstiges

Duschmarken  — 1,00 €

Ein Entgelt für Duschmarken wird nur im Freibad „Einsiedel“ erhoben.

7. Definitionen/Nachweise

7.1 Ermäßigung und Altersgruppen

a)

Als ermäßigt gelten Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50.

b)

Als Kind zählt der Altersbereich ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind kostenfrei.

c)

Als Schüler zählt, wer einen Schülerausweis vorlegen kann.

7.2 Abendtarif

Der Abendtarif gilt jeweils ab 17.00 Uhr.

7.3 Nachweispflicht

a)

Auszubildende haben einen Berufsschulausweis bzw. einen anderweitigen Nachweis vorzulegen.

b)

Studenten haben einen Studentenausweis bzw. einen anderweitigen Nachweis vorzulegen.

c)

Die Gewährung des ermäßigten Eintrittspreises erfolgt nur auf Nachweis, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.

§ 3

Entgeltreduzierung

(1) Die in § 2 genannten Entgelte reduzieren sich, wenn eine anerkannte Gäste- bzw. Vorteilscard vorgelegt wird. Dies gilt insbesondere für die Thüringer Wald Card, die Gäste-Card u. a., die eine Entgeltreduzierung für die Freibäder der Stadt Zella-Mehlis vorsehen. Es gilt die jeweils vorgelegte Gäste- bzw. Vorteilscard. Eine Rabattkombination ist ausgeschlossen.

(2) Die Entgeltreduzierung richtet sich nach den Konditionen der betreffenden Card.

(3) Das Betreuungspersonal für Kinder- und Jugendgruppen erhält ermäßigten Eintritt nach § 2 Punkt 1.2, wenn dies nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für das Personal des Kinder- und Jugendheims Benshausen e. V., des Kinder- und Jugenddorfs „Regenbogen“ e. V. und damit vergleichbarer Einrichtungen.

(4) Mitglieder der Einsatzabteilung aller Standorte der Freiwilligen Feuerwehr Zella-Mehlis erhalten auf 10-Punkte-Karten bis zu 3 x je Saison eine Ermäßigung i. H. v. 50 von Hundert.

Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines gültigen Dienstausweises.

§ 4

Entgeltbefreiung

(1) Im Rahmen des Schulsportunterrichtes der in der Stadt Zella-Mehlis ansässigen Schulen sowie für Kindergruppen der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zella-Mehlis ist der Eintritt nach vorheriger Anmeldung bis 13.00 Uhr frei. Der Eintritt für das zur Begleitung der Gruppen zuständige pädagogische Fachpersonal ist in diesem Zusammenhang ebenfalls frei.

(2) Der Eintritt für das Erzieher-/ Betreuungspersonal im Schulhort ist frei, wenn die Nutzung des Freibades im Rahmen der Hortbetreuung in den Ferien erfolgt.

(3) Der Eintritt für das pädagogische Fachpersonal des städtischen Kinder- und Jugendfreizeittreffs und des Jugendclubs im Ortsteil Benshausen ist frei, wenn das jeweilige Freibad zu Betreuungszwecken der Kinder und Jugendlichen im dienstlichen Rahmen genutzt wird.

(4) Zu Trainingszwecken können Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Zella-Mehlis und des Ortsteils Benshausen nach vorheriger telefonischer Anmeldung ab 17.00 Uhr das jeweilige Freibad kostenfrei nutzen.

(5) Bei Personen, die einen Ausweis über die Feststellung einer Schwerbehinderung besitzen, auf dem vermerkt ist, dass eine Begleitperson notwendig ist, erhält die Begleitperson freien Eintritt.

§ 5

Angebote der Freibäder

Für die Teilnahme an Kursen für Wassergymnastik und Anfängerschwimmen o. ä. werden gesonderte Preise festgelegt. Diese werden in dem Freibad erhoben, in dem der Kurs angeboten wird.

§ 6

Weitere Bestimmungen

(1) Die nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhobenen Eintrittspreise sind mit dem Betreten des jeweiligen Freibades fällig.

(2) In Verlust geratene Eintrittstickets, Saison- oder Monatskarten werden nicht ersetzt.

(3) Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Eintrittstickets erfolgt nicht. Kürzungen der Badesaison bzw. der Öffnungszeiten begründen keine Erstattungsansprüche.

(4) Missbrauch der Tickets, insbesondere bei Weitergabe der personengebundenen Saison- und Monatskarten, wird zur Anzeige gebracht. Die Stadt Zella-Mehlis ist berechtigt bei Feststellung der Vorsätzlichkeit Badeverbot für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu erteilen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung tritt am 08.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 08.05.2019 außer Kraft.

Zella-Mehlis, 15.03.2023

Rossel —  - Siegel -

Bürgermeister