Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023, ergänzt durch Beschluss vom 14.03.2023, folgenden Beschluss gefasst:
DS-Nummer: 2023/0004 und 2023/0018
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
| 1. | Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 gebilligt. | |
| 2. | Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung sind in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. | |
| 3. | Da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 BauGB erfüllt sind, können Stellungnahmen nur zu den geänderten ergänzten Teilen abgegeben werden. | |
| In der Begründung erfolgen folgende Änderungen: | ||
| - | Aussagen zur teilweisen Einbeziehung des Flurstücks 3993/1 (Flächen für Wald) und | |
| - | Aussagen zur Erschließung des Plangebietes | |
| 4. | Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB | |
| vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 | ||
| in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis | ||
| Fachbereich Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Bau | ||
| Rathausstraße 4 | ||
| 98544 Zella-Mehlis | ||
| während der Dienststunden | ||
| Mo, Mi, Do | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr | |
| Di | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr | |
| Fr | von 10:00 bis 12:00 Uhr | |
| zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. | ||
| Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. | ||
| 5. | Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen. | |
Abstimmungsergebnisse
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss (DS-Nummer: 2023/0004) wurde wie folgt gefasst:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 24
anwesende Mitglieder des Stadtrates: 19
abgegebene Ja-Stimmen: 17
abgegebene Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
Nach § 38 ThürKO war/en Mitglieder des Stadtrates wegen persönlicher Beteiligung/Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Nein
Der Beschluss zur ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung (DS-Nummer: 2023/0018) wurde wie folgt gefasst:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 24
anwesende Mitglieder des Stadtrates: 20
abgegebene Ja-Stimmen: 18
abgegebene Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
Nach § 38 ThürKO war/en Mitglieder des Stadtrates wegen persönlicher Beteiligung/Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Nein
Zella-Mehlis, den 16.03.2023
Rossel
Bürgermeister — - Siegel -
Anlage
Übersichtsplan Geltungsbereich