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Stadt Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023, ergänzt durch Beschluss vom 14.03.2023, folgenden Beschluss gefasst:

DS-Nummer: 2023/0004 und 2023/0018

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

1.

Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 gebilligt.

2.

Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung sind in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 BauGB erfüllt sind, können Stellungnahmen nur zu den geänderten ergänzten Teilen abgegeben werden.

In der Begründung erfolgen folgende Änderungen:

-

Aussagen zur teilweisen Einbeziehung des Flurstücks 3993/1 (Flächen für Wald) und

-

Aussagen zur Erschließung des Plangebietes

4.

Der überarbeitete Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hammerrödchen“ der Stadt Zella-Mehlis, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 und der Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand 04.01.2023 werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023

in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis

Fachbereich Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Bau

Rathausstraße 4

98544 Zella-Mehlis

während der Dienststunden

Mo, Mi, Do

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 16:00 Uhr

Di

von 10:00 bis 12:00 Uhr und

von 14:00 bis 18:00 Uhr

Fr

von 10:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden.

5.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen.

Abstimmungsergebnisse

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss (DS-Nummer: 2023/0004) wurde wie folgt gefasst:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 24

anwesende Mitglieder des Stadtrates: 19

abgegebene Ja-Stimmen: 17

abgegebene Nein-Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 0

Nach § 38 ThürKO war/en Mitglieder des Stadtrates wegen persönlicher Beteiligung/Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Nein

Der Beschluss zur ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung (DS-Nummer: 2023/0018) wurde wie folgt gefasst:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 24

anwesende Mitglieder des Stadtrates: 20

abgegebene Ja-Stimmen: 18

abgegebene Nein-Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: 0

Nach § 38 ThürKO war/en Mitglieder des Stadtrates wegen persönlicher Beteiligung/Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Nein

Zella-Mehlis, den 16.03.2023

Rossel

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage

Übersichtsplan Geltungsbereich