Az.: K 6/24 (2)⇔Suhl, 17.02.2026
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum
| Uhrzeit | Raum | Ort |
| Donnerstag, 23.04.2026 | 10:00 Uhr | 127/28, Sitzungssaal | Amtsgericht Suhl, Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zella-Mehlis
| Gemarkung | Flur, Flurstück
| Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m2 | Blatt |
| Zella-Mehlis | ---, 3098 | Gebäude- und Freifläche | Schönauer Straße 3, 98544 Zella-Mehlis | 257 | 3027 BV 1 |
Zusatz:
2/zu 1 Servitut - hier: Grunddienstbarkeit (Recht zur Benutzung eines Grundstücksteils als Zugang zu zwei Kellern) an dem Grundstück Zella-Mehlis Blatt 3166, BestVerz. Nr. 1, Flurstück 3099 dort eingetragen in Ab. II Nr. 1; hier vermerkt am 26.05.1987.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit rückwärtigen Anbauten, Wohnfläche ca. 165 m2, zzgl. 8 m2 im Dachgeschoss
Verkehrswert:
93.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 09.01.2025.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Steile des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.