Sie vermieten eine Ferienunterkunft im staatlich anerkannten Erholungsort Zella-Mehlis im Ortsteil Benshausen sowie in der Ortslage Ebertshausen oder Sie möchten selbst Gastgeber werden?
Damit bei der Vermietung von sowohl gewerblichen als auch privaten Beherbergungsangeboten alles gemäß der aktuellen Rechts- und Gesetzeslage gehandelt wird, sollten sich alle Vermieter, die Ferienunterkünfte gegen Entgelt vermieten, vorab unbedingt über die wichtigsten Dinge informieren oder dies schnellstmöglich nachholen.
„Schwarz-Vermietungen“ sind kein Kavaliersdelikt!
Deshalb sind besonders jene Vermieter von Ferienunterkünften, die bisher noch nicht in der Tourist-Information Zella-Mehlis registriert sind, aufgefordert, sich schnellstmöglich zu melden! Das Stellen von Anträgen zu Nutzungsänderungen Ihrer vorhandenen baulichen Anlage, die Einhaltung diverser Gesetzlichkeiten in der Planung und in der Umsetzung sowie Belange des Datenschutzes … es sind
viele Aspekte, die Sie beachten müssen.
Das erscheint erst einmal viel und kompliziert. Die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information und weitere Fachbereiche der Stadtverwaltung Zella-Mehlis sowie des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen
stehen Ihnen aber sehr gern mit Rat und Tat bei Ihrem Vorhaben zur Seite.
Neben der Beratung und Einweisung bei Neuaufnahmen von Beherbergungsangeboten inklusive Informationen zu Gesetzlichkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung von Unterkünften aller Art, der
Einweisung in das satzungsgemäß zu verwendende elektronische und webbasierte Meldescheinsystem sowie der Kassierung des Kurbeitrages bieten wir Ihnen weitere Leistungen an:
| - | Zimmervermittlung und Vermarktung |
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| Hierzu ist eine Zimmervermittlungs- und Datenschutzvereinbarung mit der Tourist-Information zu schließen. Diese enthält eine geringe jährliche Aufwandspauschale. Während des Neuaufnahmeprozesses erfolgt eine Besichtigung der Gästeunterkunft sowie Einweisung der Vermieter in alle zu beachtenden Aspekte. |
| - | Präsentation Ihrer Gästeunterkunft auf der touristischen Internetseite der Stadt Zella-Mehlis www.tourismus.zella-mehlis.de |
| - | Präsentation Ihrer Gästeunterkunft im gedruckten Gastgeberverzeichnis der Stadt Zella-Mehlis |
| - | Versand des Gastgeberverzeichnisses inkl. weiterer Prospektmaterialien der Stadt an Interessenten nach Anforderung auf schriftlichen oder elektronischen Wege |
| - | Auslage des Gastgeberverzeichnisses auf touristischen Messen und Präsentationen in ganz Deutschland durch die Tourist-Information. |
| - | Auf Wunsch: Sterneklassifizierung nach Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes durch die Tourist-Information als lizensierte Prüfstelle. |
| - | E-Mail-Versand (jährlich mehrmalig und bedarfsabhängig) von Vermieterinformationen/Newsletter mit wichtigen Hinweisen und Neuerungen für Gastgeber und teilweise zur Weitergabe an Ihre Gäste |
| - | Vermieterinformationsveranstaltungen (bei Bedarf und Abläufe betreffende Neuerungen) |
| - | Zur Verfügung Stellung kostenfreier Prospektmaterialien für die Gäste-Infomappe in Ihrer Gästeunterkunft, Kurbeitragssatzung sowie der Materialien für das elektronische Meldescheinsystem. Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team der Tourist-Information Zella-Mehlis, Louis-Anschütz-Straße 12, 98544 Zella-Mehlis und vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Beratungs- bzw. Einweisungstermin unter den Rufnummern 03682/482840 oder 852850. |
Die Tourist-Information ist wie folgt für Sie geöffnet:
Montag - Freitag: 10 - 18 Uhr
Samstag: 9 - 13 Uhr