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Stadt Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (GVBl. S. 489), folgende

Widmungsverfügung

Die Straße

„Helmut-König-Straße“

wird gemäß § 6 Abs. 1 ThürStrG als öffentlich gewidmet erklärt.

Die Widmungsverfügung umfasst die Flurstücke 4461/34 und 4485/4 in der Gemarkung Zella-Mehlis.

Die Straße wird gemäß § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürStrG als Gemeindestraße eingestuft. Die Gemeindestraße hat die Funktion einer Erschließungsstraße und wird als Anliegerstraße gewidmet.

Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Begründung:

Die Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr verfügt der Träger der Straßenbaulast (gemäß § 6 Abs. 2 ThürStrG). Die Stadt Zella-Mehlis ist Träger der Straßenbaulast und Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks (gemäß § 6 Abs. 3 ThürStrG).

Die Widmung wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.04.2024 genehmigt.

Der beigefügte Lageplan, aus dem die genaue Lage der genannten Flurstücke hervorgeht, ist Bestandteil der Widmungsverfügung. Der Lageplan kann auch während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, FD Stadtentwicklung und Bau, Zimmer 210, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis, einzulegen.

Zella-Mehlis, 19.04.2024

Rossel

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage

Lageplan