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Stadt Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen



Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen

Der Wahlausschuss der Stadt Zella-Mehlis hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen in der Stadt Zella-Mehlis als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

1. Wahl der Mitglieder des Stadtrates

2. Wahl des Bürgermeisters

Die in Spalte 4 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung der Bewerber zu der Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet haben (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).

3. Wahl des Ortsteilrates für den Ortsteil Benshausen

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind 10 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

4. Wahl des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Benshausen

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Die in Spalte 3 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung der Bewerber zu der Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet haben.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Zella-Mehlis, 23.04.2024

Wirth

Wahlleiterin