Feuchttücher bestehen zumeist aus synthetischen Fasern und lösen sich im Wasser nicht auf. Die Tücher sind extrem reißfest und können bereits in den Abflussleitungen auf dem Grundstück zu Verstopfungen führen. Dies ist besonders unangenehm und führt zu Kosten für den Eigentümer/Betreiber, wenn am Wochenende oder zu Feiertagen mittels Technik die Abflüsse freigespült werden müssen. Weiterhin wird durch Feuchttücher/Sonstiges, die in der Grundstückskläranlage aufgefunden werden, die Fäkalschlammabfuhr sowie die Weiterbehandlung behindert bzw. erschwert.
Feuchttücher/Sonstiges sind separat zu entsorgen.
Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass z. B. zusätzliche Anfahrten notwendig werden oder ein erhöhter Zeitaufwand bei der Grubenentleerung anfällt, können durch das Entsorgungsunternehmen dem Eigentümer/Betreiber separat in Rechnung gestellt werden.
In der öffentlichen Kanalisation werden verstärkt Feuchttücher bei Havarien als Ursache festgestellt. Dadurch entstehen Verstopfungen, öffentliche Pumpwerke fallen aus und somit erhöhen sich die Betriebskosten. Gleiches gilt für den Betrieb der öffentlichen Kläranlagen, aber auch bereits bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben führt die Verstopfung zu erhöhtem Aufwand.
In die Toilette entsorgte Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen,-rohren und -überläufen. Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen diese bis zum Stillstand. Sieht extrem übel aus und ist es auch.
Die Störungsbehebung, Entsorgung und den Energieverbrauch durch festgesetzte Pumpen zahlen alle Verbraucher! Die anfallenden Kosten, die bei der Beseitigung der Rohrverstopfung auf privatem Grund entstehen, gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter.
Daher unsere Bitte an Sie:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Zweckverband RENNSTEIGWASSER