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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil



Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen wurde am 13.08.2018 im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 33/2018 veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Gemäß Richtlinie tritt diese zum 31.12.2020 außer Kraft.

Mit erster Änderung der Förderrichtlichtlinie vom 30.11.2020 wurde diese bis zum 31.12.2023 verlängert.

Eine weitere Verlängerung oder Neufassung der Förderrichtlinie lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Interessierte Grundstückseigentümer haben ab Januar 2024 die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Zweckverbandes oder telefonisch in der Geschäftsstelle, Tel. 03679 79100, zu informieren.