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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Im Jahr 2023 erfolgt in der Zeit vom 8. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2023 die Ablesung der Wasserzähler durch den Kunden selbst.

Dazu erhielt jeder Kunde vom Zweckverband RENNSTEIGWASSER ein Anschreiben einschließlich einer Ablesekarte für jede Verbrauchsstelle (Wasserzähler) ab dem 8. Dezember 2023 zugesandt. Nach Erhalt bitten wir Sie, die erforderlichen Informationen einzutragen und kurzfristig, spätestens bis zum 5. Januar 2024, an den Zweckverband RENNSTEIGWASSER zurückzusenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zählerstand per Internet auf der Seite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter www.rennsteigwasser.de im Kundencenter über den Schalter „Zählerstandsmitteilungen“ die entsprechenden Angaben an uns zu übermitteln.

Für einen reibungslosen Ablauf ist es in diesen Fällen unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Kundennummer, die Verbrauchsstelle und die Zählernummer bereithalten.

Sollte Ihnen keine Ablesekarte zugestellt worden sein, informieren Sie bitte zeitnah den Zweckverband RENNSTEIGWASSER.

Bei Kunden, deren Ablesedaten nicht - per Ablesekarte oder Zählerstandsmitteilung per Internet - bis zum 5. Januar 2024 beim Zweckverband RENNSTEIGWASSER vorliegen, erfolgt die Gebührenberechnung für das Abrechnungsjahr 2023 und die Ermittlung der Vorauszahlungsbeträge für 2024 auf der satzungsgemäßen Grundlage einer Schätzung.

gez. Guntern-Conradi

Werkleiterin