I.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER hat in öffentlicher Sitzung am 14.08.2024 mit Beschluss-Nr. 308/127/24 die Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen. Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER legte mit Schreiben vom 27.08.2024 die beschlossene Nachtragshaushaltssatzung dem Landratsamt Sonneberg zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vor.
Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 36 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG, ist zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER sachlich und örtlich zuständig (§§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 2 und 3, 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, § 3 ThürVwVfG).
Die Nachtragshaushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan 2024 lag der Rechtsaufsicht bereits vorab zur Prüfung vor.
Mit Bescheid vom 12.09.2024 (Posteingang am 16.09.2024) mit Aktenzeichen „L.15-NTHH/2024-ZVRW“ wurde die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER wie folgt erteilt:
| a) | für den unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von insgesamt | ||
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| 1.871.705 € | (davon 0 € | für die Wasserversorgung und |
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| 1.871.705 € | für die Abwasserbehandlung) und |
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| b) | für den unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2024 für 2025 in Höhe von insgesamt | ||
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| 4.291.517 € | (davon 497.500 € | für die Wasserversorgung und |
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| 3.794.017 € | für die Abwasserbehandlung). |
Da die Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER für das Wirtschaftsjahr 2024 genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, kann diese gemäß §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 ThürKO nach der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt einschließlich der Bestandteile und Anlagen zur Einsicht für den Zeitraum von zwei Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER, Sonneberger Straße 120 in 98724 Neuhaus/Rwg., zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.
Darüber hinaus wird die Nachtragshaushaltssatzung 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
II.
Nachtragshaushaltssatzung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER
für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 149), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Zweckverband RENNSTEIGWASSER folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Dadurch ergeben sich
| 1. | im Erfolgsplan Betriebszweig Trinkwasser | |
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| die Erträge | 5.337.525 € |
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| die Aufwendungen | 5.337.525 € |
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| 2. | im Erfolgsplan Betriebszweig Abwasser | |
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| die Erträge | 6.428.599 € |
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| die Aufwendungen | 6.428.599 € |
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| 3. | im Vermögensplan Betriebszweig Trinkwasser | |
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| die Einnahmen | 4.090.177 € |
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| die Ausgaben | 4.090.177 € |
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| 4. | im Vermögensplan Betriebszweig Abwasser | |
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| die Einnahmen | 5.412.705 € |
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| die Ausgaben | 5.412.705 € |
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| 5. | im Investitionsplan Betriebszweig Trinkwasser | |
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| die Ausgaben | 2.414.865 € |
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| 6. | im Investitionsplan Betriebszweig Abwasser | |
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| die Ausgaben | 2.167.000 € |
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die
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| Wasserversorgung auf | 0 € |
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| Abwasserbehandlung auf | 1.871.705 € |
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| also insgesamt auf | 1.871.705 € |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt 2024 für 2025 wird für die
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| Wasserversorgung auf | 497.500 € |
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| Abwasserbehandlung auf | 3.794.017 € |
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die
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| Wasserversorgung auf | 500.000 € |
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| Abwasserbehandlung auf | 500.000 € |
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| also insgesamt auf | 1.000.000 € |
festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Neuhaus am Rennweg, den 16.09.2024
Zweckverband für Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER
Eilhauer — -DS-
Verbandsvorsitzender
Hinweise zu dieser öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband RENNSTEIGWASSER schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024
gez. Eilhauer
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Die hier veröffentlichte Satzung kann ab dem 16.12.2024 auch auf der Internetseite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter „www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx“ eingesehen werden.