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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil



Öffentliche Bekanntmachung

der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER, - Wasserbenutzungssatzung - (WBS) vom 04.11.2024

I.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER hat o. g. Satzung in öffentlicher Sitzung am 14.08.2024 mit Beschluss-Nr. 309/127/24 beschlossen und gem. § 23 Abs. 1 ThürKGG i.V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg zur Anzeige gebracht.

Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere Rechtsaufsichtsbehörde nach § 44 Abs. 1 Pkt. 3 ThürKGG, ist für die Erteilung der Eingangsbestätigung örtlich und sachlich zuständig.

Mit Schreiben vom 18.09.2024 (Aktenzeichen: WBS 2. Änd.) wird die Eingangsbestätigung gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO erteilt.

Die Satzung wurde vom Verbandsvorsitzenden am 04.11.2024 ausgefertigt. Sie wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

II.

2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER, - Wasserbenutzungssatzung - (WBS) vom 04.11.2024

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER Neuhaus hat auf Grund der §§ 16, 20 und 23 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER - Wasserbenutzungssatzung - (WBS) vom 11.09.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER, Nummer 02/07 vom 17.11.2007, 11. Jahrgang), zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der WBS vom 12.12.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER, Nummer 02/2012 vom 21.12.2012, 16. Jahrgang), wird wie folgt geändert:

1.

§ 19 Abs. 1 Pkt. 2 erhält folgende Fassung:

„2.

die Versorgung des Gebäudes mit Grundstücksanschlüssen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können oder“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Neuhaus/Rwg., den 04.11.2024

Zweckverband für Wasserversorgung

und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

Eilhauer

Verbandsvorsitzender  —  -DS-

Hinweise zu dieser öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband RENNSTEIGWASSER schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Neuhaus am Rennweg, den 04.12.2024

gez. Eilhauer

Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Die hier veröffentlichte Satzung kann ab dem 16.12.2024 auch auf der Internetseite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter „www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx“ eingesehen werden.