Beschluss Nr. 306/127/24
| 1. | Die Verbandsversammlung stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung fest. |
| 2. | Mit 24 anwesenden von 25 Stimmen ist die Verbandsversammlung beschlussfähig. |
| 3. | Die Verbandsversammlung bestätigt die Tagesordnung. |
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 307/127/24
Die Verbandsversammlung bestätigt die Niederschrift über die 126. Verbandsversammlung am 14.11.2023.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 308/127/24
Die Verbandsversammlung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER - einschließlich der Bestandteile und Anlagen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 309/127/24
Die Verbandsversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER (WBS).
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 310/128/24
| 1. | Die Verbandsversammlung stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung fest. |
| 2. | Mit 20 anwesenden von 25 Stimmen ist die Verbandsversammlung beschlussfähig. |
| 3. | Die Verbandsversammlung bestätigt die Tagesordnung. |
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 311/128/24
Die Verbandsversammlung bestätigt die Niederschrift über die 127. Verbandsversammlung am 14.08.2024.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 312/128/24
Die Verbandsversammlung beschließt die Vereinbarung über die Vertragsänderung zum Wasserliefervertrag, Investitionsverpflichtung und Übernahme von Anlagevermögen bezüglich des Vertrages über die Lieferung von Trinkwasser an den Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg ab dem 01.01.2025. Der Verbandsvorsitzende wird mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung beauftragt.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 313/128/24
Die Verbandsversammlung beschließt den Vertrag über die Lieferung von Trinkwasser an den Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen ab dem 01.01.2025. Der Verbandsvorsitzende wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender