Beschluss Nr. 626/B/2024
Der Verbandsausschuss stellt für die 201. Verbandsausschusssitzung am 12.04.2024 die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest und bestätigt die Tagesordnung.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 627/B/2024
Der Verbandsausschuss bestätigt die Niederschrift der 200. Verbandsausschusssitzung am 14.11.2023.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 628/B/2024
Der Verbandsausschuss stellt für die 202. Verbandsausschusssitzung am 28.05.2024 die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest und bestätigt die Tagesordnung.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 629/B/2024
Beschluss-Nr. wurde nicht vergeben
Beschluss Nr. 630/B/2024
Der Verbandsausschuss bestätigt die Niederschrift der 201. Verbandsausschusssitzung am 12.04.2024.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 631/A/2024
Der Verbandsausschuss beschließt die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Reitinger in Sonneberg mit der Klageeinreichung bei Gericht gegen den Thüringen Forst und ggf. dem Forstbetrieb zwecks Regulierung der tatsächlich angefallenen Kosten auf Grund der Beschädigung der Trinkwasserleitung Wasserwerk Wulst - Katzhütte, Höhe Frauenbach am 14.03.2023.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 632/A/2024
Der Verbandsausschuss beschließt im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung, dass das Flurstück 1776/1, Flur 5, Gemarkung Meuselbach an den Meistbietenden verkauft wird.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 633/A/2024
Der Verbandsausschuss beschließt, dass das Flurstück 400/2, Gemarkung Steinheid inklusive ehemaligen Hochbehälter Kieferle zwecks Nutzung für Löschwasserreserven an die Stadt Neuhaus/Rwg. übertragen wird. Die Kosten für Notariat und Grundbucheintragung trägt die Stadt Neuhaus/Rwg., der Restbuchwert in Höhe von 2.948 € ist von der Stadt Neuhaus/Rwg. an den Zweckverband RENNSTEIGWASSER zu zahlen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 634/A/2024
Der Verbandsausschuss beschließt, dem Verbandsvorsitzenden die Aufgabe der Kreditumschuldung für den laufenden Kredit „Darlehen 6005051529 bei der Sparkasse Sonneberg“ zu übertragen. Der Verbandsausschuss ist in der nächstfolgenden Sitzung über die Entscheidung zu informieren.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 635/A/2024
Der Verbandsausschuss stimmt der beantragten Ratenzahlung zu.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 636/A/2024
Der Verbandsausschuss stimmt der Ausbuchung von Forderungen des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER zu.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 637/B/2024
Der Verbandsausschuss stellt für die 203. Verbandsausschusssitzung am 14.08.2024 die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest und bestätigt die Tagesordnung.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 638/B/2024
Der Verbandsausschuss bestätigt die Niederschrift der 202. Verbandsausschusssitzung am 28.05.2024.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 639/B/2024
Der Verbandsausschuss nimmt den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER - einschließlich der Bestandteile und Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn an die Verbandsversammlung. Der Verbandsauschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, der Nachtragshaushaltssatzung 2024 zuzustimmen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 640/B/2024
Der Verbandsausschuss nimmt den Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER (WBS) zur Kenntnis und verweist ihn an die Verbandsversammlung. Der Verbandsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, diesem Entwurf zuzustimmen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 641/A/2024
Der Verbandsausschuss beschließt, dass der Zweckverband von der Gemeinde Unterweißbach auf dem Wege des Vorkaufsrechtes erworbenen Grundstücksflächen zur Errichtung der Kläranlage in Unterweißbach (betrifft die Flurstücke Herrenwiesen: 257/194 und ein Teilstück von 327 der Flur 2, Gemarkung Unterweißbach) kauft. Der Kaufpreis bemisst sich an der Höhe der nachweisbaren Kosten einschließlich notwendiger Nebenkosten, die der Gemeinde bei der Ausübung ihres Vorkaufsrechtes entstanden sind.
Ein Teilstück des Grundstücks 327 in Größe von ca. 630 m² im Bereich der Überfahrt zur Mankenbachsmühle ist vor dem Kauf auf Kosten des Zweckverbandes herauszumessen (Grundstücksteilung).
Die Nutzung der Flächen durch die Gemeinde zum Anlegen eines Radweges ist in einer separaten Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband zu regeln.
Der Verbandsvorsitzende wird bevollmächtigt, diese Vereinbarungen zu unterzeichnen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 642/B/2024
Der Verbandsausschuss beschließt, dass das Flurstück 103, Gemarkung Glasbach verkauft wird. Der Verkauf erfolgt auf dem Weg einer öffentlichen Ausschreibung. Vor der öffentlichen Ausschreibung erfolgt eine Abfrage bei der Stadt Schwarzatal wegen Eigenbedarf. Das Ergebnis der Abfrage bzw. der öffentlichen Ausschreibung ist dem Verbandsauschuss zur Vergabeentscheidung vorzulegen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 643/B/2024
Der Verbandsausschuss stellt für die 204. Verbandsausschusssitzung am 16.10.2024 die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest und bestätigt die Tagesordnung.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 644/B/2024
Der Verbandsausschuss bestätigt die Niederschrift der 203. Verbandsausschusssitzung am 14.08.2024.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 645/B/2024
Der Verbandsausschuss nimmt den Entwurf der Vereinbarung über die Vertragsänderung zum Wasserliefervertrag, Investitionsverpflichtung und Übernahme von Anlagevermögen bezüglich des Vertrages über die Lieferung von Trinkwasser an den Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg ab dem 01.01.2025 zur Kenntnis und verweist diesen Entwurf zur Beschlussfassung an die Verbandsversammlung. Der Verbandsausschuss empfiehlt dieser Vereinbarung zuzustimmen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 646/B/2024
Der Verbandsausschuss nimmt den Entwurf des Vertrages über die Lieferung von Trinkwasser an den Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen ab dem 01.01.2025 zur Kenntnis und verweist ihn zur Beschlussfassung an die Verbandsversammlung. Der Verbandsausschuss empfiehlt diesem Vertrag zuzustimmen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. 647/B/2024
Der Verbandsausschuss bestätigt, dass die Wahl der Verbandsorgane (Verbandsvorsitzende/r, stellvertretender Verbandsvorsitzender, Mitglied/er des Verbandsausschusses und ggf. Vertreter Mitglied/er) - in Folge der Kommunalwahlen (Gemeinderäte und Kreistage sowie Neuwahlen der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) im Mai 2024 - in der 128. Verbandsversammlung am 16.10.2024 stattfinden soll. Als Wahlkommission werden Mitarbeiter des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER vorgeschlagen.
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender
Beschluss Nr. E1/A/2024 vom 03.04.2024
Der Verbandsvorsitzende trifft, anstelle des Verbandsausschusses - handelnd als Werksausschuss - und auf der Grundlage der Ermächtigung durch § 6 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Rennsteigwasserwerke des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER in der derzeit gültigen Fassung nachfolgenden dringlichen Beschluss:
„Das überarbeitete Angebot des Auftragsnehmers zum Los 2 - Leitungsverlegung einschließlich Kabelleerrohre - des Bauvorhabens „Anbindung des Versorgungsgebietes Steinheid an die Fernwasserversorgung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER“ wird vom Zweckverband RENNSTEIGWASSER angenommen. Es handelt sich um eine technische Änderung während der Bauausführung. Die Werkleiterin wird ermächtigt, die entsprechende Beauftragung zu erteilen.“
gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender