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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil



(Stand: Dezember 2024)

Härtebereich weich (weniger als 8,4°dH)

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Cursdorf

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Deesbach

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Döschnitz inkl. OT Bockschmiede

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Lauscha OT Ernstthal

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Katzhütte

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Meura

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Neuhaus/Rwg.

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Neuhaus/Rwg. OT Lichte

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Neuhaus/Rwg. OT Piesau

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Neuhaus/Rwg. OT Scheibe-Alsbach

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Neuhaus/Rwg. OT Steinheid inkl. OT Limbach und OT Neumannsgrund

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Neuhaus/Rwg. OT Siegmundsburg

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Rohrbach

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Saalfeld OT Reichmannsdorf inkl. OT Gösselsdorf

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Saalfeld OT Schmiedefeld

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Schwarzatal OT Mellenbach-Glasbach

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Schwarzatal OT Meuselbach-Schwarzmühle

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Schwarzatal OT Oberweißbach inkl. Lichtenhain

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Schwarzburg unterer Ort

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Unterweißbach inkl. OT Blechhammer

Härtebereich hart (mehr als 14°dH)

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Saalfeld OT Wittgendorf

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Schwarzburg oberer Ort und Schloss

Hinweis:

Das Trinkwasser im Verbandsgebiet wird gemäß § 14 und § 15 der Trinkwasserverordnung regelmäßig untersucht. Diese Untersuchungsergebnisse können sowohl bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Landkreise als auch beim Zweckverband RENNSTEIGWASSER unter „www.rennsteigwasser.de/trinkwasserwerte.aspx“ eingesehen werden.

Auszug aus dem Analytikprogramm zur Kontrolle der Trinkwassergüte nach §§ 14 und 14 a der Trinkwasserverordnung

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Hinweis:

In dem Zeitraum von 07/2018 bis 06/2019 wurden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes die Erstuntersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe gemäß § 14a durchgeführt. Nach Auswertung der Analyseergebnisse wurde durch die zuständige Behörde die Feststellung nach § 14a Absatz 4 Satz 2 getroffen, dass weitere regelmäßige Untersuchungen dieser Parameter für radioaktive Stoffe nicht erforderlich sind.

Grundlage dafür bildet der durch die Erstuntersuchungen erbrachte Nachweis, dass die Einhaltung der Parameterwerte für radioaktive Stoffe gemäß Anlage 3a Teil I Trinkwasserverordnung für die Trinkwasseraufbereitungsanlagen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER gewährleistet ist.