Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen wurde am 19.08.2024 im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 34/2024 veröffentlicht und ist rückwirkend vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2026 gültig.
Interessierte Grundstückseigentümer können die Richtlinie und weitere Informationen dazu auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank einsehen.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der 03679 / 79100 oder persönlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes.