Titel Logo
Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nichtamtlicher Teil



Im Jahr 2024 erfolgt in der Zeit vom 6. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2024 die Ablesung der Wasserzähler durch den Kunden selbst.

Dazu erhält jeder Kunde vom Zweckverband RENNSTEIGWASSER ein Anschreiben einschließlich einer Ablesekarte für jede Verbrauchsstelle (Wasserzähler) ab dem 6. Dezember 2024 zugesandt. Nach Erhalt bitten wir Sie, die erforderlichen Informationen einzutragen und kurzfristig, spätestens bis zum 3. Januar 2025, an den Zweckverband RENNSTEIGWASSER zurückzusenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zählerstand per Internet auf der Seite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter www.rennsteigwasser.de im Kundencenter über den Schalter „Zählerstandsmitteilungen“ an uns zu übermitteln.

Für einen reibungslosen Ablauf ist es in diesen Fällen unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Kundennummer, die Verbrauchsstelle und die Zählernummer bereithalten.

Sollte Ihnen keine Ablesekarte bis zum 13. Dezember 2024 zugestellt worden sein, informieren Sie bitte zeitnah den Zweckverband RENNSTEIGWASSER.

Bei Kunden, deren Ablesedaten nicht - per Ablesekarte oder Zählerstandsmitteilung per Internet - bis zum 3. Januar 2025 beim Zweckverband RENNSTEIGWASSER vorliegen, erfolgt die Gebührenberechnung für das Abrechnungsjahr 2024 und die Ermittlung der Vorauszahlungsbeträge für 2025 auf der satzungsgemäßen Grundlage einer Schätzung.

gez. Guntern-Conradi

Werkleiterin