Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER hat in öffentlicher Sitzung am 03.12.2024 mit Beschluss-Nr. 319/129/24 die Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER einschließlich der Bestandteile und Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen. Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER legte mit Schreiben vom 18.12.2024 die beschlossene Haushaltssatzung und den dazu ausgefertigten Beschluss dem Landratsamt Sonneberg zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung vor.
Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 36 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG, ist zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER sachlich und örtlich zuständig (§§ 57 Abs. 2 und 3, 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, § 1 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG i.V.M § 3 VwVfG).
Mit Bescheid vom 08.01.2025 (Posteingang am 10.01.2025) mit Aktenzeichen „L.15-HH2025-ZVRW“ wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt erteilt:
| a) | für den unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsjahr 2025 in Höhe von insgesamt | ||
| 4.188.728 € | (davon 0 € | für die Wasserversorgung und |
|
| 4.188.728 € | für die Abwasserbehandlung) sowie |
| b) | für den unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2025 für 2026 in Höhe von insgesamt | ||
| 20.073.797 € | (davon 1.949.000 € | für die Wasserversorgung und |
|
| 18.124.797 € | für die Abwasserbehandlung). |
Da die Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER für das Wirtschaftsjahr 2025 genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist diese gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Die Haushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt einschließlich der Bestandteile und Anlagen zur Einsicht für den Zeitraum von zwei Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER, Sonneberger Straße 120 in 98724 Neuhaus/Rwg., zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.
Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Zweckverband RENNSTEIGWASSER folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Dadurch ergeben sich
| 1. | im Erfolgsplan Betriebszweig Trinkwasser | |
| die Erträge | 5.697.326 € |
| die Aufwendungen | 5.697.326 € |
| 2. | im Erfolgsplan Betriebszweig Abwasser | |
| die Erträge | 6.425.000 € |
| die Aufwendungen | 6.425.000 € |
| 3. | im Vermögensplan Betriebszweig Trinkwasser | |
| die Einnahmen | 3.412.242 € |
| die Ausgaben | 3.412.242 € |
| 4. | im Vermögensplan Betriebszweig Abwasser | |
| die Einnahmen | 8.802.107 € |
| die Ausgaben | 8.802.107 € |
| 5. | im Investitionsplan Betriebszweig Trinkwasser | |
| die Ausgaben | 2.341.750 € |
| 6. | im Investitionsplan Betriebszweig Abwasser | |
| die Ausgaben | 5.508.772 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die
| Wasserversorgung auf | 0 € |
| Abwasserbehandlung auf | 4.188.728 € |
| also insgesamt auf | 4.188.728 € |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt 2025 für 2026 wird für die
| Wasserversorgung auf | 1.949.000 € |
| Abwasserbehandlung auf | 18.124.797 € |
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die
| Wasserversorgung auf | 500.000 € |
| Abwasserbehandlung auf | 500.000 € |
| also insgesamt auf | 1.000.000 € |
festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Neuhaus am Rennweg, den 15.01.2025
Zweckverband für Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER
Eilhauer — -DS-
Verbandsvorsitzender
Hinweise zu dieser öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband RENNSTEIGWASSER schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Neuhaus am Rennweg, den 09.05.2025
gez. Eilhauer
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Die hier veröffentlichte Satzung kann ab dem 19.05.2025 auch auf der Internetseite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter „www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx“ eingesehen werden.