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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER für das Haushaltsjahr 2026 vom 02.12.2025

I.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER hat in öffentlicher Sitzung am 13.11.2025 mit Beschluss-Nr. 328/131/25 die Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen. Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER legte mit Schreiben vom 18.11.2025 die beschlossene Haushaltssatzung dem Landratsamt Sonneberg zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung vor.

Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 36 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG, ist zur Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER sachlich und örtlich zuständig (§§ 57 Abs. 2 und 3, 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, §1 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG i.V.m. § 3 VwVfG).

Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan 2026 lagen der Rechtsaufsicht bereits vorab im Entwurf zur Prüfung vor. Der Inhalt wurde danach bis zur Beschlussfassung nicht mehr verändert.

Mit Bescheid vom 27.11.2025 (Posteingang am 01.12.2025) mit Aktenzeichen „L.15-HH2026-ZVRW“ wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER wie folgt erteilt:

a)

für den unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsjahr 2026 in Höhe von insgesamt

9.658.619 €

(davon 2.134.296 €

für die Wasserversorgung und

7.524.323 €

für die Abwasserbehandlung)

sowie

b)

für den unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt 2026 für 2027 in Höhe von insgesamt

12.515.864 €

(davon 1.098.864 €

für die Wasserversorgung und

11.417.000 €

für die Abwasserbehandlung).

Da die Haushaltssatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER für das Wirtschaftsjahr 2026 genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist diese gemäß §§ 57 Abs. 3 ThürKO nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Die Haushaltssatzung 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt einschließlich der Bestandteile und Anlagen zur Einsicht für den Zeitraum von zwei Wochen nach Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER, Sonneberger Straße 120 in 98724 Neuhaus/Rwg., zu den Geschäftszeiten, öffentlich aus.

Darüber hinaus wird die Haushaltssatzung 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO i.V.m. § 57 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

II.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes für Wasserversorgung

und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Zweckverband RENNSTEIGWASSER folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Dadurch ergeben sich

1.

im Erfolgsplan Betriebszweig Trinkwasser

die Erträge

5.686.680 €

die Aufwendungen

5.686.680 €

2.

im Erfolgsplan Betriebszweig Abwasser

die Erträge

6.903.423 €

die Aufwendungen

6.903.423 €

3.

im Vermögensplan Betriebszweig Trinkwasser

die Einnahmen

4.062.355 €

die Ausgaben

4.062.355 €

4.

im Vermögensplan Betriebszweig Abwasser

die Einnahmen

13.713.093 €

die Ausgaben

13.713.093 €

5.

im Investitionsplan Betriebszweig Trinkwasser

die Ausgaben

2.942.307 €

6.

im Investitionsplan Betriebszweig Abwasser

die Ausgaben

9.912.442 €

§ 2

Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die

Wasserversorgung auf

2.134.296 €

Abwasserbehandlung auf

7.524.323 €

also insgesamt auf

9.658.619 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt 2026 für 2027 wird für die

Wasserversorgung auf

1.098.864 €

Abwasserbehandlung auf

11.417.000 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die

Wasserversorgung auf

500.000 €

Abwasserbehandlung auf

500.000 €

also insgesamt auf

1.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Neuhaus am Rennweg, den 02.12.2025

Zweckverband für Wasserversorgung und

Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER

Eilhauer  —  -DS-

Verbandsvorsitzender

Hinweise zu dieser öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband RENNSTEIGWASSER schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2025

gez. Eilhauer

Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Die hier veröffentlichte Satzung kann ab dem 22.12.2025 auch auf der Internetseite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter „www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx“ eingesehen werden.