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Amtsblatt des Zweckverbandes Rennsteigwasser
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschlüsse der 130. Verbandsversammlung am 14.10.2025

Beschluss Nr. 321/130/25

1.

Die Verbandsversammlung stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung fest.

2.

Mit 20 anwesenden von 25 Stimmen ist die Verbandsversammlung beschlussfähig.

3.

Die Verbandsversammlung stellt die Dringlichkeit der Versammlung fest

4.

Die Verbandsversammlung bestätigt die Tagesordnung.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 322/130/25

Die Verbandsversammlung beschließt, eine Erhöhung des Anschlussgrades bei bereits bestehenden Ortskläranlagen im aktuell fortzuschreibenden Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026 einem Kläranlagenneubau vorzuziehen. Dies gilt auch für die bereits geplanten und in Realisierung befindlichen Kläranlagen.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 323/130/25

Die Verbandsversammlung beschließt den Kauf eines Grundstückes.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschlüsse der 131. Verbandsversammlung am 13.11.2025

Beschluss Nr. 324/131/25

1.

Die Verbandsversammlung stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung fest.

2.

Mit 14 anwesenden von 25 Stimmen ist die Verbandsversammlung beschlussfähig.

3.

Die Verbandsversammlung bestätigt die Tagesordnung.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 325/131/25

Die Verbandsversammlung bestätigt die Niederschrift über die 129. Verbandsversammlung am 03.12.2024.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 326/131/25

Die Verbandsversammlung bestätigt die Niederschrift über die 130. Verbandsversammlung am 14.10.2025.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 327/131/25

Die Verbandsversammlung beschließt auf Empfehlung des Verbandsausschusses:

1.

Der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk am 4. September 2025 testierte Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER zum 31.12.2024 wird von der Verbandsversammlung genehmigt; sie stellt den vorliegenden Jahresabschluss 2024 mit der Bilanzsumme von 96.493.214,40 € (nach Neutralisierung der Verrechnungskonten TW und AW) fest.

Die Bilanzsumme für den Betriebszweig Trinkwasser beträgt ohne Neutralisierung des Verrechnungskontos 35.487.093,47 €. Die Bilanzsumme für den Betriebszweig Abwasser beträgt ohne Neutralisierung des Verrechnungskontos 63.630.492,87 €.

Die Bilanzsumme des Verrechnungskontos beträgt jeweils 2.624.371,94 €, im Trinkwasser als Verbindlichkeit gegenüber Abwasser (PASSIVA - Seite der Bilanz), im Abwasser als Forderung gegen Trinkwasser (AKTIVA - Seite der Bilanz).

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Trinkwasser zum 31.12.2024 beträgt - 893.732,93 €. Die zum 31.12.2023 gebildete Rückstellung für Kostenüber-deckung in Höhe von 324.073,81 € wird aufgelöst. Damit ergibt sich zum 31.12.2024 bei der Rückstellung für Kostenüberdeckung ein Saldo in Höhe von 0,00 €. Das bedeutet, dass sämtliche positive Jahresergebnisse aus den Vorjahren verbraucht und zum Ausgleich eines Teilbetrages des Jahresverlustes 2024 (- 324.073,81 €) eingesetzt worden. Der für den Betriebszweig Trinkwasser verbleibende Jahresverlust in Höhe von - 569.659,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. In der aktuell vorliegenden Planungsrechnung 2024 - 2034 wurde diese Entwicklung bereits berücksichtigt und in der am 03.12.2024 durch die Verbandsversammlung beschlossenen Trinkwassergebührenkalkulation mit eingepreist.

Der Jahresverlust des Betriebszweigs Abwasser zum 31.12.2024 beträgt - 290.642,59 €. Die zum 31.12.2023 gebildete Rückstellung für Kostenüberdeckung (1.026.851,41 €.) wird um den in 2024 entstandenen Verlust in Höhe von - 290.642,59 € aufgelöst. Somit ergibt sich zum 31.12.2024 ein Saldo bei der Rückstellung für Kostenüberdeckung in Höhe von 736.208,82 €.

2.

Dem Verbandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, dem Verbandsausschuss und der Werkleitung wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 328/131/25

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER - einschließlich der Bestandteile und Anlagen.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 329/131/25

Die Verbandsversammlung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung (VWKS) des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER einschließlich des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 330/131/25

Die Verbandsversammlung beschließt den Kauf eines Grundstückes.

gez.: Eilhauer, Verbandsvorsitzender