Im Jahr 2025 erfolgt in der Zeit vom 6. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 die Ablesung der Wasserzähler durch den Kunden selbst.
Dazu erhält jeder Kunde vom Zweckverband RENNSTEIGWASSER ein Anschreiben einschließlich einer Ablesekarte für jede Verbrauchsstelle (Wasserzähler) ab dem 6. Dezember 2025 zugesandt. Nach Erhalt bitten wir Sie, die erforderlichen Informationen einzutragen und kurzfristig, spätestens bis zum 7. Januar 2026, an den Zweckverband RENNSTEIGWASSER zurückzusenden.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Zählerstand per Internet auf der Seite des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER unter www.rennsteigwasser.de im Kundencenter über den Schalter „Zählerstandsmitteilungen“ an uns zu übermitteln.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es in diesen Fällen unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Kundennummer, die Verbrauchsstelle und die Zählernummer bereithalten.
Sollte Ihnen keine Ablesekarte bis zum 12. Dezember 2025 zugestellt worden sein, informieren Sie bitte zeitnah den Zweckverband RENNSTEIGWASSER.
Bei Kunden, deren Ablesedaten nicht - per Ablesekarte oder Zählerstandsmitteilung per Internet - bis zum 7. Januar 2026 beim Zweckverband RENNSTEIGWASSER vorliegen, erfolgt die Gebührenberechnung für das Abrechnungsjahr 2025 und die Ermittlung der Vorauszahlungsbeträge für 2026 auf der satzungsgemäßen Grundlage einer Schätzung.
gez. Guntern-Conradi
Werkleiterin