1. Verpflichtung Ratsmitglied
Die Erste Ortsbeigeordnete Rücker belehrt das gewählte Ratsmitglied Ruth Stegner über die Obliegenheiten ihres Amtes und bringt ihr besonders die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 u. 31 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Hierauf verpflichtet sie es namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben
2. Änderung des Bauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum
Der Eigentümer des Anwesens Feldstraße 7 beabsichtigt die bauliche Erweiterung des Wohngebäudes im rückwärtigen Bereich. Allerdings wird der Anbau die im Bebauungsplan „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum“ vorgegebene Baugrenze überschreiten.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 umfasst neben dem Neubaubereich der heutigen Gustav-Schmenger-Straße auch Teile der ursprünglichen Ortslage, so auch die damals bereits bebauten Grundstücke nördlich der Feldstraße. Für diesen Bereich wurde damals Dorfgebiet festgesetzt.
Hier liegt auch das Anwesen Feldstraße 7, bestehend aus den Flurstücken Plan-Nr. 752 und 87/2. Der Bebauungsplan erstreckt sich nur auf eine Teilfläche des Grundstückes Plan-Nr. 752, die frühere Flurstücknummer 138.
Der Eigentümer ist an die Ortsgemeinde herangetreten und hat eine Änderung des Bebauungsplans angeregt.
Das für das Anwesen Feldstraße 7 festgesetzte sog. Baufenster innerhalb der Baugrenzen ist im Verhältnis zu den benachbarten Grundstücken im Dorfgebiet zu klein geraten und führt dazu, dass die bauliche Ausnutzbarkeit bei einer Grundflächenzahl von 0,4 nicht ausgenutzt werden kann. Durch eine Änderung des Bebauungsplans könnten deshalb die Baugrenzen und damit die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert und angepasst werden. Dabei wird auch das heutige Grundstück Plan-Nr. 87/9 einbezogen und werden dort die Baugrenzen an die tatsächliche Bebauung angepasst.
2.1 Änderungsaufstellungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum“ aus dem Jahr 1983 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Baugrenzen für die Grundstücke Plan-Nr. 87/9, 87/2 und 752 (Teilfläche). Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf diese genannten Grundstücke. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
2.2 Abwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Abwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Den berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
3. Bildung von Ausschüssen des Ortsgemeinderates
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden (§ 44 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern sowie 3 Stellvertretern zu bilden.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder per Handzeichen durchzuführen.
Folgende Personen als Mitglied und Stellvertreter/in werden vorgeschlagen und gewählt:
| Mitglied | Stellvertreter/in |
| Bernd Neumayer | Dirk Henschke |
| Gunter Stegner | David Arndt |
| Ruth Stegner | Michaela Rücker |
4. Anschaffung Endgeräte für das digitale Ratsinformationssystem
Die Verbandsgemeinde hat die digitale Akte mit dem digitalen Ratsinformationssystem (Regisafe) eingeführt. Das digitale Ratsinformationssystem soll im ersten Quartal 2025 für alle Ortsgemeinden zur Verfügung stehen.
Die Voraussetzungen zur Nutzung der digitalen Programme sind geschaffen, so dass nunmehr über die Anschaffung von Endgeräten für die Mitglieder des Ortsgemeinderates entschieden werden soll.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung grundsätzlich zu. Die Ortsgemeinde stellt bei den Ortsgemeinderatsmitgliedern eine Abfrage und teilt der Verbandsgemeindeverwaltung bis Jahresende die Anzahl der Endgeräte mit.
5. Wiederherstellung des Fallrohranschlusses am Dorfgemeinschaftshaus
Nachdem es nach größeren Regenereignissen der letzten Zeit immer wieder zu Wassereintritt in den Keller des Dorfgemeinschaftshauses gekommen ist, wurde nach der Ursache gesucht. Es wurde festgestellt, dass das linke Fallrohr der Dachentwässerung zur Hauptstraße hin verstopft ist und somit am Übergabepunkt von Fallrohr zur Kanalgrundleitung das Wasser ins Erdreich versickert und im Keller eindringt. Die Firma Germann hat das Rohr befahren und ermittelt, dass die Kunststoffleitung in eine alte Ton-Gussleitung mündet, diese aber zusammengebrochen ist. Um nicht den Straßenkörper in der Schulstraße öffnen zu müssen, soll das Fallrohr an das rechte Fallrohr angeschlossen werden.
Durch die Bauabteilung wurden daraufhin bei 5 Firmen Angebote angefordert. Es liegen nun insgesamt 5 Angebote vor. Die Angebote wurden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Die Ortsgemeinde Dietrichingen stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Udo Seiler Erdarbeiten, 66504 Bottenbach auf Grundlage des Angebotes zu.
6. Kauf von Fliesen für das Brunnenhaus
Im Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Ortsgemeinderat die Sanierung des Brunnenhauses beschlossen und 5.000,00 € dafür eingestellt. Mitglieder des Ortsgemeinderates haben sich verschiedene Fliesen angeschaut und Angebote eingeholt.
Die Erste Ortsbeigeordnete Michaela Rücker wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. Niederer zu vergeben.