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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Wichtiger Hinweis Folgende Steuererhöhungen ab dem 01.01.2025 wurden beschlossen:

Erhöhung des Landwirtschaftskammerbeitrages (Steuerschuldner von Land- und Forstwirtschaftlichem Eigentum / Grundsteuer A)

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 die Änderung des Landwirtschaftskammerbeitrages von bisher 123 v.H. auf 200 v.H. ab dem 01.01.2025 beschlossen.

Anhebung der Feldwegebeiträge und des Hebesatzes der Grundsteuer B in der Ortsgemeinde Kleinsteinhausen

Bereits in seiner Sitzung am 25.01.2023 hat der Ortsgemeinderat Kleinsteinhausen eine Anhebung der Feldwegebeiträge von bisher 45,00 € auf 60,00 € beschlossen. Weiterhin wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen am 04.09.2024 im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzept die Erhöhung der Grundsteuer B von bisher 475 v. H. auf 500 v. H. beschlossen.