Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
Teiländerung 48 zum Flächennutzungsplan (FNP) 2006, Änderungsbereich Bechhofen, „Seniorenresidenz Mühlstraße“;
Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Aufstellung der Teiländerung 48 des Flächennutzungsplanes der Verbands-gemeinde Zweibrücken-Land für den Bereich Bechhofen, Seniorenresidenz Mühlstraße beschlossen.Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung einer Fläche für sonstige Sondergebiete, hier „Seniorenresidenz“. Der voraussichtliche Geltungsbereich der Teiländerung umfasst die Grundstücke mit den Plannummern 3203, 3204, 3205, 3206, 3207 sowie eine Teilfläche von 3220 der Gemarkung Bechhofen. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Teiländerung 48 zum Flächennutzungsplan 2006, Änderungsbereich Bechhofen, Seniorenresidenz Mühlstraße“.
Das Erfordernis der Aufstellung der hier in Rede stehenden Teiländerung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus dem Bestreben der Römerhaus Bauträger GmbH, Schifferstadt in der Ortsgemeinde Bechhofen den Neubau einer Seniorenresidenz mit ca. 100 Pflegeplätzen aller Pflegegrade, sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu planen. Als Standort wurde das an die Ortslage angrenzende Grundstück in der Verlängerung der Mühlstraße in Richtung Friedhof ausgewählt. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und wird auch so genutzt. In unmittelbarer Nachbarschaft bestehen lt. Flächennutzungsplan gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen, sowie der Gemeindefriedhof.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan „Seniorenresidenz Mühlstraße“ durch die Ortsgemeinde Bechhofen.
In der Sitzung am 17.12.2024 hat der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch Offenlage der aktuellen Planungsunterlagen in der Zeit vom
13.01.2025 bis zum 27.01.2025
während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffnungszeiten:
| Montag u. Dienstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr |
| freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr |
Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.
Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht oder zur Niederschrift bei der genannten Offenlagestelle oder per Mail an info@vgzwland.de vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Anlage: