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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I S. 394)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Mühlstraße“ der Ortsgemeinde Bechhofen;

Beschluss über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Bechhofen hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenresidenz Mühlstraße“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebiets „Seniorenresidenz“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §11 Abs. 2 BauNVO).

Der Bebauungsplan umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 3203, 3204, 3205, 3206, 3207 sowie eine Teilfläche von 3220 der Gemarkung Bechhofen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Seniorenresidenz Mühlstraße“. Der voraussichtliche Geltungsbereich kann der beigefügten Lageskizze entnommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (Teiländerung 48 zum FNP 2006, Änderungsbereich Bechhofen, Seniorenresidenz Mühlstraße) durch die Verbands-gemeinde Zweibrücken-Land.

In der Sitzung am 20.11.2024 hat der Ortsgemeinderat Bechhofen auch den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der oben genannten Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom

13.01.2025 bis zum 27.01.2025

während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Bauabteilung, Zimmer 309, Landauer Straße 18 - 20, 66482 Zweibrücken. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und

von 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr und

von 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem sind die zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ einsehbar.

Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht oder zur Niederschrift bei der genannten Offenlagestelle oder per Mail an info@vgzwland.de vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

Zweibrücken, 19.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
gez. Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage:

Lageskizze des Geltungsbereichs