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Verbandsgemeinde Rundschau Zweibrücken-Land
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Ortsgemeinde Dietrichingen

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“ (Vereinfachte Änderung) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Dietrichingen hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der Sitzung am 11.12.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum“ beschlossen (Änderungsaufstellungsbeschluss). Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung der Baugrenzen für die Grundstücke Plan-Nr. 87/9, 87/2 und 752 (Teilfläche). Der voraussichtliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf diese genannten Grundstücke. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Kreuzacker, Im Gärtel und Am wilden Pfaffenbirnbaum, 1. Änderung“ (vereinfachte Änderung)“ einschließlich Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13.01.2025 bis einschließlich 12.02.2025

im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen einschließlich dieser Bekanntmachung können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

unter https://www.vgzwland.de/verwaltung-gemeinden/verbandsgemeinde/bauen-und-wohnen/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes wird außerdem der Zugang zu den genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung ermöglicht. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung wie folgt möglich:

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:30 bis 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise:

Während der vorbezeichneten Veröffentlichungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per Mail in Textform) an die Mailadresse info@vgzwland.de abgegeben werden. Es ist bei Bedarf jedoch auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahme an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18 – 20, 66482 Zweibrücken oder bei persönlicher Vorsprache eine Abgabe zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die veröffentlichten Unterlagen und diese Bekanntmachung werden außerdem wie folgt im Internet eingestellt und zugänglich gemacht:

- Zentrales Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de

Zweibrücken, den 19.12.2024
gez.
Björn Bernhard
Bürgermeister

Anlage: